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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über KI-, Digitalisierungs- und Automatisierungsdienstleistungen (Setups und laufende Betreuung) zwischen Stefan Denk / Cloudgrowth (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere lokale und mittelständische Unternehmen, die betriebliche Abläufe digitalisieren oder automatisieren möchten.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungen der Agentur

(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich KI-Lösungen, Prozessdigitalisierung und Automatisierung, insbesondere Analyse und Konzeption, Entwicklung und Einrichtung digitaler Abläufe, Wissensgrundlagen und Integrationen, Tests sowie laufende Analyse und Optimierung.

(2) Es handelt sich um einen Dienstvertrag. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. eine spezifische Umsatzsteigerung, Zeitersparnis oder Anzahl an Neukunden) wird nicht geschuldet, da dieser unter anderem von externen Marktfaktoren, Datenverfügbarkeit, Prozessqualität und der Mitwirkung des Kunden abhängt.

(3) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistungen qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

§ 3 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Für die Leistungen gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung (einmaliges Setup-Fee und/oder monatlicher Retainer).

(2) Vorkasse-Regelung: Alle Rechnungen sind zu 100% im Voraus nach Rechnungsstellung fällig. Die Agentur beginnt mit der operativen Arbeit erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Agentur.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Mitwirkungspflichten & Deadlines

(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Zugänge (z.B. Software-, Website-, Kalender- und weitere Integrationssysteme) und Inhalte (Prozessbeschreibungen, Zuständigkeiten, Datenstrukturen und fachliche Vorgaben) zeitnah zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögert sich die Bereitstellung durch den Kunden, verschieben sich vereinbarte Deadlines automatisch um den Zeitraum der Verzögerung zzgl. einer Wiederaufnahme-Pauschale von 6 Werktagen.

(3) Kosten für Drittanbieter-Tools (KI-, Automatisierungs- und Integrationssoftware) werden direkt vom Kunden getragen. Der Kunde bleibt Inhaber dieser Accounts.

§ 5 Korrekturschleifen & Abnahme

(1) Im Rahmen der Erstellung von Assets sind maximal zwei Korrekturdurchgänge pro Entwurf enthalten. Weitergehende Änderungen werden nach Aufwand gesondert berechnet.

(2) Entwürfe gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Zusendung schriftlich widerspricht (Abnahmefiktion).

§ 6 Haftung & rechtmäßige Nutzung

(1) Der Kunde ist für den rechtmäßigen Einsatz der eingerichteten KI- und Automatisierungslösungen in seinem Betrieb verantwortlich. Dazu gehören insbesondere erforderliche Informationen oder Einwilligungen sowie die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener und betrieblicher Daten.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Daten, Inhalte, fachliche Vorgaben und Freigaben sachlich richtig und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf rechtswidrigen Vorgaben oder einer rechtswidrigen Nutzung durch den Kunden beruhen.

(3) Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 7 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, haben Retainer-Verträge eine unbestimmte Laufzeit.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.